Wahlrechtsentzug: Die Volksverhetzungs-Pläne der Regierung stellen den Rechtsstaat infrage
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Wahlrechtsentzug: Die Volksverhetzungs-Pläne der Regierung stellen den Rechtsstaat infrage
Die Bundesregierung plant den passiven Wahlrechtsentzug bei Verurteilung wegen Volksverhetzung – noch radikaler als bisher geplant. Diese Politisierung des Rechts ist bedrohlich: So werden Verfahren zur politischen Waffe und Gefahr für die Demokratie.
Die Bundesregierung will im Kampf gegen „Hass und Hetze“ noch härtere Bandagen anlegen – und Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig vor, über den das Fachportal
Ein entsprechendes Vorgehen hatte die Koalition schon vereinbart. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, man strebe „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ an. Der Gesetzentwurf der SPD-Politikerin geht darüber noch hinaus: Hubig plant offenbar, diesen Entzug schon bei einer einmaligen Verurteilung zu einer Haftstrafe über sechs …
Volksverhetzung ist, wenn eine Regierung einen Rundfunk hat, den sie nach ihrem Gutdünken lenkt und der vom Volk bezahlt wird.