Ich sehe in diesem Beitrag nicht die Propaganda, die durch den reißerischen Titel unterstellt wird. Der Beitrag bringt sachlich die Dinge auf den Punkt, die durch den Generalvikar aufgerollt werden. Tatsächlich sieht es so aus, als ginge es dem GV nur vordergründig um die Frage der Kirchensteuer, sondern in Wirklichkeit um die Kompentenz der staatskirchenrechtlichen Körperschaften z.B. im Bistum Chur. So ist nach schweizerischem Staatskirchenrecht der Churer Bischof Haas unrechtmäßig in sein Amt gehoben worden. Er war bei großen Teilen des Kirchenvolkes und der Priesterschaft seines Bistums geradezu verhaßt, was dazu führte, daß die staatskirchenrechtlichen Körperschaften des Bistums Chur die bisher gezahlten Beiträge verwehrten. Vermutlich war das der Grund, weshalb sich die Schweizer Bischofkonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz zu einem gemeinsamen Aufruf verpflichtet sahen und dazu aufriefen: "RKZ und SBK rufen deshalb zur Wahrung des geltenden Rechts und …
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