Die Bärin
Nein zur Gesinnungsjustiz: Keine politische Auswahl von Schöffen!

CitizenGO Deutschland hat diese Petition gestartet an Justizministerin Stefanie Hubig - 2026/06/23

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Gerichte politisch besetzen und eine Gesinnungsjustiz einführen: Schöffen sollen in Zukunft nach ihrer “Verfassungstreue” ausgewählt werden. Sie meint in Wahrheit: Nach ihrer Treue zur SPD.

Dies ist ein schwerer Eingriff in die Gewaltenteilung. Denn Schöffen haben im Strafprozess dasselbe Stimmrecht wie Berufsrichter. An den Amtsgerichten, wo ein Berufsrichter und zwei Schöffen zusammenarbeiten, können die Schöffen den Richter überstimmen und das Urteil fällen.

Wenn Justizministerin Hubig die Schöffen in Zukunft politisch auswählen lässt, bekämen viele Urteile eine ideologische Schlagseite. Besonders brisant wäre dies, wenn die Anklage auf Politikerbeleidigung oder Volksverhetzung lautet. Viele politische Prozesse, die ein weisungsgebundener Staatsanwalt zur Anklage bringt, werden bisher durch Richter eingestellt oder mit Freispruch beendet. Politisch gewählte, SPD-linientreue Schöffen würden dies ändern und Regierungskritiker ins Gefängnis bringen.

Justizministerin Hubigs Plan ist zweigliedrig: Einerseits will sie politisch unerwünschte Kandidaten vom Schöffenamt ausschließen, andererseits will sie die Sicherheitsmechanismen aufheben, die bisher linksextreme Kandidaten ausgeschlossen haben.

Bisher kann sich jeder deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren als Schöffe bewerben. Der örtliche Stadt- oder Gemeinderat stimmt über die Kandidaturen ab, dann werden die Listen ausgelegt und die Bürger haben Gelegenheit, per Brief gegen einzelne Kandidaten Widerspruch einzulegen, wenn sie diese für ungeeignet halten. Zuletzt wählt ein Berufsrichter unter den Kandidaten die Schöffen für die nächsten fünf Jahre aus.

Dieses dreistufige Auswahlverfahren zielt darauf, alle wirklich ungeeigneten Kandidaten und politischen Extremisten von rechts oder links auszuschließen. Dennoch spricht Hubig davon, Rechtsextremisten würden die Gerichte unterwandern. Belege für diese Behauptung liefert sie nicht.

Der genaue Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Aber Ministerin Hubig hat verlauten lassen, dass sie angebliche Blockaden in den Gemeinderäten verhindern will. Das bedeutet: Kandidaten, die politisch erwünscht sind, soll der Gemeinderat nicht mehr ablehnen können - eventuell hat Hubig sogar vor, die Kommunen überhaupt nicht mehr über die Kandidaturen abstimmen zu lassen.

Wenn Justizministerin Hubig den Gemeinderäten das Mitspracherecht nimmt und stattdessen eine politische NGO oder Meldestelle die Vorauswahl für die Schöffenlisten treffen lässt, wäre die Gesinnungsjustiz komplett.

Das müssen wir verhindern: Unterzeichnen Sie diese Petition und fordern Sie Justizministerin Hubig auf, die Schöffenwahl so zu lassen, wie sie ist!

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Weitere Informationen:


Sorge vor rechtsextremer Unterwanderung der Justiz: Hubig plant neue Regeln für die Auswahl von Schöffen (MSN):msn.com/…ue-regeln-für-die-auswahl-von-schöffen/a…

Nachfrage bei der Bundespressekonferenz und Antwort von Hubigs Sprecher Limmer: Regierungspressekonferenz vom 15. Juni 2026.

HIER DER LINK ZUR PETITION:
citizengo.org/…ungsjustiz--Keine-politische-Auswa…
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WIR WOLLEN DOCH NICHT MEHR, WAS WIR EINMAL HATTEN!

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ein zeitzeuge

Die Geschichte der Justiz unter Hitler zeigt, wie politische Ideologie und Machtinteressen ein Rechtssystem instrumentalisieren können, wobei die formelle Unabhängigkeit der Richter faktisch
aufgehoben wurde. Die Justiz wurde im NAZI-Deutschland systematisch gleichgeschaltet und instrumentalisiert. Unter Hitler wurden Sondergerichte
in allen Oberlandesgerichtsbezirken eingerichtet, die politische Gegner,
Abweichler und als „gefährlich“ eingestufte Personen ohne Rechtsmittel
verurteilten.
Richter wurden teilweise direkt von Hitler ernannt und ideologisch
kontrolliert. Durch sogenannte „Richterbriefe“ und indirekten Druck des
Reichsjustizministers Thierack wurde die Rechtsprechung auf den
Nationalsozialismus ausgerichtet.
Viele Richter passten sich „vorauseilend“ an,
andere wurden gezielt ersetzt. Selbst ordentliche Gerichte mussten sich teils
der NS-Ideologie anpassen, während einige wenige versuchten, rechtsstaatliche
Standards zu wahren.

Historische Betrachtungen betonen, dass dies eine zentrale Grundlage für die Verbrechen des NS-Regimes war.
Nun will sich die Sozialistische Partei Deutschlands offenkundig auch des Faschismus und ihrer Methoden bedienen.