Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizid

[kath.net] Das MAID-Gesetz verpflichtet Gesundheitsanbieter nicht nur zur direkten Mitwirkung, sondern auch zur Information über das „Recht“ auf assistierten Suizid, zur Unterstützung bei den Formalitäten und zur Weiterverweisung an andere Anbieter.

Albany (kath.net/LifeNews/jg)
Vier katholische Frauenorden sowie mehrere katholische Gesundheitseinrichtungen haben den US-Bundesstaat New York verklagt. Grund ist ein neues Gesetz, das sie zwingen soll, bei assistiertem Suizid mitzuwirken.

Die Klage wurde am 17. Juli eingereicht. Die katholischen Einrichtungen werden vom Becket Fund for Religious Liberty juristisch vertreten. Die Kläger wollen verhindern, dass der „Medical Aid in Dying Act“ (MAID) am 5. August dieses Jahres in Kraft tritt. Das Gesetz sieht hohe Bußgelder, berufliche Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen für Anbieter von Gesundheitsleistungen vor, die sich weigern, an assistiertem Suizid mitzuwirken. ...

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Vier katholische Frauenorden sowie mehrere katholische Gesundheitseinrichtungen haben den US-Bundesstaat New York verklagt. Grund ist ein neues Gesetz, das sie zwingen soll, bei assistiertem Suizid mitzuwirken.

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