3
4
1
2
Maximilian Schmitt

Mäshafä Pappas, Teil 2 mit Bischofsweihe als Ergänzung zum Vatikanischen Raubdruck (O-Ton Dr. Heinzgerd Brakmann) durch P. Arnold van Lantschoot O. Præm., Rom 1941

12192
Maximilian Schmitt

@Oenipontanus , Ich habe das Rätsel um die äthiopisch-katholische Bischofsweihe mit Hilfe von Korolevskij gelöst. Der erste Teil des Mäshafä Pappas, den Sie sich in Wien ausgeliehen haben, kann als Raubkopie bezeichnet werden, nicht jedoch der zweite Teil, den 1941 P. Arnold van Lantschoot als Ergänzung dazu angefertigt haben muß und der die Bischofsweihe enthält. Anders kann man die Anmerkungen von Korolevskij nicht verstehen. Interessant wäre es zu wissen, ob die Stirnsalbung, die man anläßlich der Konsekration von Msgr. Tesfaselassie Medhin durch Berhaneyesus Kardinal Soraphiel im Jahr 2002 im Video beobachten kann, sich bereits in diesem Entwurf befindet?
Der Ausdruck "mänfäsǝkä qǝddus hadāfi" (auf den Sie hingewiesen haben) ist ganz klar nicht den alten äthiopischen Handschriften wie dem Fetah Näghest entnommen, wo ja an entsprechender Stelle (von Estcourt auf Latein übersetzt) "spiritus judicii" steht, was auf die stoizistische Bedeutung hinweist, weil es ja beim "hegemonikon pneuma" um das intellektuelle Urteilsvermögen geht. Da, wie Sie selbst geschrieben haben, am entsprechender Stelle in der äthiopischen Fassung des Psalms "miserere" etwas anderes steht, nämlich "azziz", ist dieser Ge'ez-Ausdruck eine Interpretation durch P. van Lantschoot, der es offensichtlich nicht besser wußte, oder aber doch, und er wollte diese Implikationen vermeiden? Wie auch immer, vor 1941 existierte dieser Ausdruck nirgendwo in der Ge'ez-Liturgie, auch nicht bei den monophysitischen Dissidenten. Deren Bischofsweihe scheint sich laut einer Promotion von Mebratu Kiros Gebru am Saint-Michael's College der Universität von Toronto, 2012, am Fetah Näghest zu orientieren, denn das Weihegebet beginnt mit den Worten "imponimus manus nostras" wie im Testamentum Domini. Unten, die von Ihnen markierten Stellen der Seite 7:

Maximilian Schmitt

Doch, denn sonst hätte ich es Ihnen nicht gesagt. Ich habe sie ja selbst gelesen. Soll ich Ihnen heraussuchen?

Maximilian Schmitt

(Estcourt, The Question of the Anglican Orders, Appendix, XXXV, Seite CXIII: "... In libro Fetah Neghest, capite quinto, sic legitur: ‘ Pro electione et consecratione Episcopi, populi et Archiepiscopi suffragium requiritur. .. Post informationes a fidelibus sumptas, electus in die dominica consecretur: populus et sacerdotes testes sint... Episcopi assistentes super illum manus imponant. .. Episcoporum senior, sacerdotes, ac diaconos interroget, dicens: Hic estne ille quem vos elegistis ut vester Episcopus sit? petat an affirmative respondeant, illisque ter dicat: Scitis illum esse dignum. Si ter affirmativam responsionem dent, Episcoporum senior electum deducat ; sacerdotes vero in sanctuario stantes, in silentio orent .. . unusquisque Episcoporum manum suam super illum imponat, dicens : Nos manus nostras super famulum Domini electum imponimus, ... effunde nunc tuam virtutem et spiritum judicii quem dilecto Filio tuo Jesu Christo, sanctis Apostolis Ecclesie tue per lignum crucis dedisti, ...". - Dieser Ausdruck "spiritus judicii" bezieht sich auf das intellektuelle Urteilsvermögen im Sinne der Stoa, aber auch des Neoplatonismus' (des Plotinismus' insbesondere) und der entsprechende Begriff auf Ge'ez ist die Übersetzung des griechischen "hegemonikon pneuma". Was P. van Lantschoot da herbeigezaubert hat (mänfäsǝkä qǝddus hadāfi), ist nicht im Sinne der Handschriften. Wenn es kein Fehler ist, kann man es als dogmatische Korrektur deuten, aber er wollte ja nicht urheberrechtlich in Erscheinung treten, ganz im Gegensatz zu P. Vosté.

9 weitere Kommentare von Maximilian Schmitt
Maximilian Schmitt

Dann weiß ich nicht, woher Estcourt das hat! Vielleicht aus einer bestimmten Variante?

Maximilian Schmitt

Wie auch immer, laut der Doktorarbeit von Gebru Kirios Mabratu beginnt die Bischofskonsekration der Tewahedo-Kirche auch mit diesen Worten und das erinnert ans Testamentum: “We lay our hands on this chosen servant of God in the name of the Father, the Son, and the Holy Spirit.” (Fußnote 251) - Kinfe-Gabriel Altaye, Sərə ̔atä Betäkərəstyan [Church Orders] (Addis Ababa: Tənsa’e Zä-Guba’e
Printing Press 1981) 102.

Maximilian Schmitt

Da die Einleitung zum Prozedere der Wahl des Bischofs in beiden Texten durchaus ähnlich ist, kann es sein, daß es Varianten der Handschriften gibt, die noch etwas eingefügt haben.

Maximilian Schmitt

Estcourt schreibt, daß er diese Angaben von Msgr Bel habe, der ja apostolischer Administrator war. Vielleicht hatte sich Msgr Bel eine Zusammenstellung liefern lassen, die aus unterschiedlichen Quellen bestand?

Maximilian Schmitt

@Oenipontanus ; Wären Sie bereit einen Blick in die äthiopische Version des Testamentum Domini zu werfen und was für ein Ausdruck dort steht, den Msgr Bel in seinem Bief an Estcourt als "spiritus judicii" wiedergibt?

Maximilian Schmitt

Dankeschön!

Maximilian Schmitt

Interessant! Super! Dann fragt man sich aber, woher Msgr Bel seine Variante hat, die er mit "spiritus judicii" übersetzte. Wie auch immer, jetzt darum Aufwand zu betreiben, wird wohl nicht lohnen.

Maximilian Schmitt

@Oenipontanus ; kann es sein, daß der äthiopische Psalm 51 "spritum rectum" und "spiritu principali" in umgekehrter Reihenfolge bringt? Oder wird der Imperativ "confirma me" im äthiopischen Text zu einem Adjektiv?

Maximilian Schmitt

@Oenipontanus ; Wenn ich Ihrem Link auf das TESTAMENTUM folge, findet man im Gebet "imponimus manus nostras" folgende Formulierung in französischer Übersetzung: "... pour l'Église une, indissoluble, 2° du Dieu vivant?" invisible, et pour la préparation du jugement juste, pour ce qui а été révélé aux saints, pour la grâce des justes ...".
Man hat den Eindruck, daß Msgr Bel über einen Text verfügte, der diesen Aspekt auch in das nachfolgende Gebet einbrachte. Man hat den Eindruck, er beziehe sich auf eine andere Variante: "Nos manus nostras super famulum Domini electum imponimus, in nomine Patris et Filii et Spiritus Sancti, ut fortis in bonis operibus et sine macula in Ecclesia Dei vivi et invisibilis permaneat, ut bonum judicium ferat et pronunciet, ut in gratia sanctitatis conversetur et doceat; hic est fidelis servus qui in sinu Ecclesiz, in nomine Sanctissime Trinitatis ac Crucis mysterii consecratur".