Der Portiunkula-Ablass in der Tradition der Kirche
Portiuncula-AblassDer P.Ablass ist ein vollkommener Ablass, der urspr. von Mittag des 1. Aug. bis Sonnenuntergang des 2. Aug. nach Empfang des Bußsakraments durch ein Gebet in der P.kapelle gewonnen werden konnte. Franziskus soll ihn in einer Erscheinung für den Tag der Neuweihe von P. am 2. 8. 1216 für alle folgenden Jahrestage erfleht und Papst Honorius III. soll ihn bestätigt haben.
… Die Toties-quoties-Gewinnung (vollkommener Ablass bei jedem Besuch <einer bestimmten Kirche, Anm.>), … steht seit 1847 sicher fest.
Nach dem amtl. Enchiridion Indulgentiarum vom 3. 3. 1952 (n. 698) gelten nunmehr im Zusammenhang mit CIC cc. 911 u. 921-936 folgende Bestimmungen: Alle Dom- und Pfarrkirchen u. nach klugem Ermessen des Ortsoberhirten auch andere Kirchen u. öff. Oratorien können auf ein durch den Oberhirten befürwortetes Gesuch hin von der Pönitentiarie das Privileg des P.Ablasses erhalten; halböff. Oratorien nur für den Personenkreis, für den sie err. sind. Die Ortsoberhirten, Pfarrer u. Rektoren der privilegierten Gotteshäuser haben die Vollmacht, für die Gewinnung des P.ablasses statt des 2. Aug., wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt, den unmittelbar folgenden Sonntag zu bestimmen (jeweils mit dem vorausgehenden Nachmittag). Wer den P.Ablass gewinnen will, muss das Sakrament der Buße u. die heilige Kommunion empfangen u. bei jedem Besuch eines mit dem Ablassprivileg ausgestatteten Gotteshauses wenigstens 6mal das Pater noster, Ave Maria u. Gloria Patri nach der Meinung des Heiligen Vaters beten. Der Besuch des Gotteshauses kann aus wichtigem Grund in ein anderes frommes Werk umgewandelt werden (AAS 32 <1940> 62).
(Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg i.B. 1986, Bd. 8, Sp. 626).