Vates
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Das I. Vatikanum ist NICHT die Voraussetzung für die Abirrungen von Bergoglio/Franziskus II. Teil (Schluß)

Der "Caminante-Wanderer" und "One Peter Five" sowie andere vergessen, daß Pius IX. am 02.03.1875 den Brief der DBK, der in den Denzinger und den Neuner-Roos eingegangen ist, mit feierlichen Worten ausdrücklich als "genuin katholisch" gelobt hat. Darin ist beschrieben, daß die Papstdogmen des I. Vatikanums keineswegs das Glaubensgut zu verändern "ermächtigen", sondern nur dessen heilige Bewahrung und getreue Auslegung erlauben, allerdings auch "im Alleingang", dem sich auch die Bischöfe zu unterwerfen haben, ohne daß ihre apostolischen Rechte in ihren Diözesen cum et sub Petro beeinträchtigt werden. Sie dürfen niemals eigenmächtige Entscheidungen gegen rechtmäßige des Papstes treffen und ohne ihn lediglich disziplinäre nur mit dessen Zulassung, sind aber verpflichtet, außerhalb von "Ex cathedra" mögliche fehlbare und falsche Verlautbarungen und Handlungen des Papstes zurückzuweisen.

"Caminante-Wanderer", "One Peter Five" und Gleichgesinnte sollten einmal darüber nachdenken, ob sie sich mit ihrer falschen Reaktion auf die singulären Abirrungen von Bergoglio/Franziskus nicht auf die Spuren der "Orthodoxen" und Altkatholiken begeben haben...... .

Wenn diese Leute doch 1 Thess 5, 19-21 beachten würden, wüßten sie, daß Gott die Glaubens- und Kirchenkrise nach dem Strafgericht der dreitägigen Finsternis mit der Reinigung auch der Kirche gerade durch die Herbeiführung eines unzweifelhaft rechtmäßigen und rechtgläubigen Pontifikats eines heiligen Papstes im Sinne der unveränderlichen Papstdogmen des
I. Vatikanums lösen wird - wohl auf einem diese bestätigenden Konzil á la Papst Pius IX. ..... .
Dann wird auch das Procedere im Falle eines "Papa haereticus" geregelt werden, zumindest kirchenrechtlich.
Zweckmäßig wäre auch die Wiedereinführung eines allerdings etwas modifizierten päpstlichen Krönungseides mit der Selbstanathematisierung nach Gal 1,6-9 im Falle von Häresie oder Apostasie. Das Papstamt würde dann erst nach Ablegung dieses Eides und nicht schon durch bloße Annahme der Wahl von Gott übertragen.